Nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren können nur in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein unentgeltlich befördert werden.
Eine Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein kann bis zu 4 oder alle eigenen nicht schulpflichtigen Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten.