Weitere Anpassungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. ANZUWENDENDE BESTIMMUNGEN
Die AGB und Beförderungsbedingungen einzelner Partner-Verkehrsunternehmen sind ab sofort auch direkt abrufbar. Wir haben dies auf Wunsch unserer Partner umgesetzt.
II. APPLIKATION FAIRTIQ
B. Nutzung der Applikation
Ergänzend zur Datenschutzerklärung findet sich auch in den AGB ein Verweis auf die Notwendigkeit, dass Daten für die Erfüllung des Vertrags, d.h. für die Reiseberechnung und -bepreisung an Dienstleister von FAIRTIQ weitergegeben werden müssen.
III. ELEKTRONISCHE FAHRKARTEN
F. Gültigkeit der elektronischen Fahrkarte, 3. Check- in und Check-out
Wir haben den technischen Moment des Vertragsabschlusses beim Check-in genauer beschrieben.
I. Keinerlei Änderungen oder Umtausch, kein Widerrufsrecht
Fahrkarten sind vom Widerruf ausgeschlossen. Sie werden nur dann verrechnet, wenn das System auch eine Fahrt erkannt hat. Das Beanstandungsrecht bei einer fehlerhaften Verrechnung der Reise ist davon selbstverständlich nicht betroffen und bleibt bestehen.
L. Abohinterlegung
Bei FAIRTIQ können bis zu drei Abos und Ermässigungskarten gleichzeitig hinterlegt werden. Entsprechend haben wir den Verweis darauf, dass nur ein Abo hinterlegt werden kann, gestrichen.
IX. HINWEIS ZUR INFORMATIONSPFLICHT ÜBER DIE MÖGLICHKEIT, EINGABEFEHLER ZU ERKENNEN UND ZU KORRIGIEREN
Wir haben unsere AGB mit einem Hinweis ergänzt, wie Eingabefehler korrigiert werden können.
Datenschutzerklärung
A. VERANTWORTLICHE UND ANWENDBARE GESETZE
Ab sofort gilt zwischen FAIRTIQ und seinen Partner-Verkehrsunternehmen und -Verbünden bezüglich Datenschutz standardmässig das Modell der eigenständigen Verantwortlichkeit. Für die Nutzer ändert sich dabei nichts.
C. VERARBEITUNGSZWECKE UND -MODALITÄTEN
Wir arbeiten konstant daran, FAIRTIQ zu verbessern. Insbesondere für die Optimierung der Reiseberechnung und -bepreisung werden Reisedaten benötigt. Je mehr Daten wir zur Verfügung haben, desto besser können wir FAIRTIQ optimieren. Sie haben das Recht, dies abzulehnen.
D. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Basierend auf juristischen Empfehlungen haben wir die rechtlichen Grundlagen für die Bearbeitung der Personendaten detaillierter beschrieben.
F. WEITERGABE DER DATEN
Im Fall einer Weitergabe von Personendaten an unsere Partner - z.B um den Kundendienst wahrzunehmen - gilt eine Informationspflicht gemäss EU-Datenschutzgrundverordnung. Wir haben diese nun deutlicher und verständlicher erwähnt.
H. DATENSPEICHERUNG UND -LÖSCHUNG
Im Fall eines begründeten Missbrauchsverdachts ist es notwendig, dass wir die Möglichkeit haben, die Personendaten über eine längere Zeit als 12 Monate aufzubewahren, um die Wiederholung des Missbrauchs zu verhindern und um unsere Rechte durchsetzen zu können. Zu dieser Anpassung fühlen wir uns leider genötigt, da wir uns hin und da mit Betrug auseinander setzen müssen. Zudem haben wir die Dauer der Speicherung von Personendaten genauer beschrieben.
Sollte sich ein Missbrauchsverdacht als unbegründet herausstellen und das Konto wieder entsperrt werden, geschieht die Anonymisierung der Reisedaten 12 Monate nach der Entsperrung.
L. DATENSPEICHERUNG AUSSERHALB DER SCHWEIZ ODER DER EU
Aufgrund des Urteils des EU-Gerichtshofs in der Rechtssache C-311/18 kann eine Übermittlung von Personendaten in ein Drittland nicht mehr auf dem EU-US Privacy Shield basieren. Entsprechend haben wir die Garantien ergänzt, nach denen die Übermittlung erlaubt ist.